NetzDG (Deutschland)

Deutsches Netzwerkdurchsetzungsgesetz (2017), das Online-Plattformen, einschließlich Kommentarsystemen von Nachrichtenmedien, eine Löschpflicht von 24 Stunden für offensichtlich rechtswidrige Hassinhalte auferlegt.

NetzDG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) ist das 2017 verabschiedete deutsche Gesetz, das in Deutschland tätigen Online-Plattformen strenge Löschfristen auferlegt. Für Nachrichtenverlage sind die praktischen Auswirkungen folgende:

  • 24 Stunden, um offensichtlich rechtswidrige Inhalte ab dem Zeitpunkt der Meldung zu entfernen.
  • 7 Tage, um möglicherweise rechtswidrige Inhalte (eine differenziertere Kategorie) zu prüfen und darauf zu reagieren.
  • Mitteilung an den betroffenen Nutzer, die die Entscheidung erläutert.
  • Halbjährlicher Transparenzbericht, der die Moderationstätigkeit darlegt (der DSA hat dies inzwischen auf einen jährlichen, EU-weiten Bericht ausgeweitet).
  • Benannte Kontaktstelle innerhalb Deutschlands für Behörden.

Das NetzDG ist älter als der EU Digital Services Act und wurde für Plattformen im Geltungsbereich des DSA teilweise durch diesen abgelöst. Einige spezifische Bestimmungen des NetzDG bleiben lokal in Kraft, insbesondere die 24-Stunden-Frist.

Was das für einen Logora-Einsatz in Deutschland bedeutet

Die deutsche Moderations-Pipeline von Logora ist auf die NetzDG-Schwellenwerte abgestimmt: Die Hassrede-Erkennung läuft mit deutschsprachigen Modellen (trainiert auf Kommentaren von Bild, Krone, Spiegel), die Lösch-SLAs sind standardmäßig auf 24 Stunden eingestellt, Begründungen werden automatisch auf Deutsch generiert, und der halbjährliche NetzDG-Bericht kann aus demselben Protokoll erstellt werden, das auch für den Bericht nach DSA Artikel 24 verwendet wird.

Krone, Bild und weitere DACH-Kunden setzen auf diese Konfiguration.

Siehe DSA, Hassrede-Erkennung und Content-Moderation.

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