DSA Artikel 24 (jährlicher Transparenzbericht)

DSA-Pflicht, nach der jede Online-Plattform jährlich einen Transparenzbericht zu Moderationsvolumen, Reaktionszeiten, eingesetzten automatisierten Werkzeugen und Ergebnissen in maschinenlesbarem Format veröffentlichen muss.

Artikel 24 des Digital Services Act ist die Regel, die Moderationsaktivität in ein öffentliches Dokument verwandelt. Jede Online-Plattform, einschließlich Nachrichtenwebsites, die nutzergenerierte Kommentare hosten, muss mindestens einmal jährlich einen Transparenzbericht in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format veröffentlichen, der Folgendes umfasst:

  • Gesamtmenge der moderierten Inhalte nach Kategorie (illegal, nutzungsbedingungswidrig, herabgestuft, altersbeschränkt, entfernt).
  • Moderationsmethode: Nutzermeldung, interner Moderator, automatisiertes Werkzeug, gerichtliche Anordnung.
  • Sprachen, in denen die Moderation erfolgte.
  • Reaktionszeiten: Median und Perzentile.
  • Beschwerden und Rücknahmen: Anzahl der Beschwerden, Ergebnisse.
  • Versendete Begründungen (gemäß Artikel 14).
  • Training und Genauigkeit der eingesetzten automatisierten Systeme.

Der Bericht muss außerdem an die DSA-Transparenzdatenbank der Europäischen Kommission übermittelt werden, damit er öffentlich überprüfbar ist.

Was das in der Praxis bedeutet

Ohne strukturierte Moderationsprotokolle wird der jährliche Bericht zu einem mehrwöchigen Kraftakt, bei dem aus Screenshots, Tabellen und Anbieter-Dashboards aggregiert werden muss. Mit Logora wird jede Moderationsentscheidung (ob durch Menschen oder KI) im Moment ihrer Entstehung protokolliert, und der Bericht wird in Minuten aus einem einzigen Export-Endpunkt zusammengestellt.

Siehe DSA-Überblick, Transparenzbericht und DSA Artikel 14.

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