Compliance & Regulierung
Notice-and-Action-Verfahren (Melde- und Abhilfeverfahren)
Vom DSA vorgeschriebenes Verfahren, über das jeder Nutzer illegale Inhalte auf einer Plattform einfach melden kann. Die Plattform muss nachvollziehbar reagieren – in der Regel mit einer Löschung oder einer begründeten Ablehnung.
Das Notice-and-Action-Verfahren (Melde- und Abhilfeverfahren) ist das vom DSA vorgeschriebene Verfahren (Artikel 16), über das jeder Nutzer, Leser, Journalist oder Rechteinhaber Inhalte auf einer Plattform als illegal melden kann. Die Plattform muss Folgendes bereitstellen:
- Eine Meldefunktion, die leicht erreichbar und nicht versteckt ist (einen Klick vom Inhalt entfernt).
- Strukturierte Felder: Art der Rechtswidrigkeit, URL des Inhalts, Kontaktdaten des Meldenden, Erklärung zur Richtigkeit.
- Sorgfältige Bearbeitung: Die Plattform muss zeitnah und mit strukturierter Begründung auf die Meldung reagieren.
- Begründung gegenüber dem betroffenen Nutzer (Artikel 17), falls Maßnahmen ergriffen werden.
- Mitteilung an den Meldenden über das Ergebnis.
Für Nachrichtenverlage, die Kommentarbereiche betreiben, ersetzt das Notice-and-Action-Verfahren den alten Link „Diesen Kommentar melden“, bei dem man nie erfuhr, was danach passierte. Nach dem DSA hat, wer etwas meldet, ein Recht darauf zu erfahren, was mit der Meldung geschehen ist.
Wie Logora Notice-and-Action umsetzt
Das Kommentar-Widget von Logora enthält eine Funktion „Illegale Inhalte melden“ mit einem strukturierten Formular (Art des Problems, optionale Angaben zum Meldenden, Erklärung zur Richtigkeit). Gemeldete Inhalte landen in einer eigenen Prioritätswarteschlange, getrennt von der regulären Moderationswarteschlange; die erste Entscheidung ist innerhalb von 24 Stunden zugesagt (SLA). Sowohl der betroffene Nutzer (Artikel 17) als auch der Meldende erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis.
Alle Meldungen und Entscheidungen fasst der jährliche Transparenzbericht nach Artikel 24 zusammen.
Siehe auch: DSA im Überblick, DSA Artikel 17.